Schutzfristen-Irrsinn

Alter:  

Die Schutzfrist für ein von   geschaffenes Werk endet im Schnitt

Da das Urheberrecht vererbbar ist, können die Erben bis zu diesem Jahr, ohne jemals selbst eine Leistung zum Werk erbracht zu haben, anderen die Nutzung des Werkes verbieten.

Diese Zahl entsteht so:

(jetziges Jahr)
+ (statistische Restlebenserwartung laut Statistischem Bundesamt)
+ (Schutzdauer urheberrechtlich geschützter Werke in der EU)

Zum Vergleich: Jahre in der Vergangenheit entsprechen dem Jahr . Das Ergebnis gilt für Deutschland und für veröffentlichte Werke.

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